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Ausgewertet wurde das Grundgesetz, das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats und das Kernbrennelemente-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/04/ls20170413_2bvl000613.html).
Gezählt wurden alle nach meiner Schätzung (kann man auch Modell nennen) an diesen Texten beteiligten Juristen. Diese Schätzung ist ähnlich seriös wie die Auswertung von John Cook und Umweltaktivisten der Internetseite "Skeptical Science" zum 97 % Konsens der menschengemachten Erwärmung.
Hier die Leitsätze des BVerfG:
"3. Die Zuweisung von Gesetzgebungskompetenzen an Bund und Länder durch Art. 105 GG in Verbindung mit Art. 106 GG ist abschließend. Ein über den Katalog der Steuertypen des Art. 106 GG hinausgehendes allgemeines Steuererfindungsrecht lässt sich aus dem Grundgesetz nicht herleiten.
4. Die Besteuerung des unternehmerischen Verbrauchs eines reinen Produktionsmittels ist mit einem gesetzgeberischen Konzept, im Wege der Verbrauchsteuer auf die private Einkommensverwendung Zugriff zu nehmen, regelmäßig nicht zu vereinbaren."
Was bedeutet das für CO2? Dagegen, dass eine Steuer auf CO2 in zulässiger Weise als "Verbrauchsteuer auf die private Einkommensverwendung Zugriff" nimmt spricht:
- CO2 wird nicht verbraucht, sondern entsteht beim Verbrauch von O2 (Sauerstoff) und C (Kohenstoff).
- Der wesentliche Verbrauch erfolgt nicht durch private Einkommensverwendung, sondern durch den Verbrauch als Produktionsmittel.
Alle die das nicht einsehen wollen, sind Finanzverfassungsleugner.
Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestages. bundestag.de
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Ist die Überschrift ein Scherz? Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat definitiv NICHT festgestellt, eine CO2-Abgabe sei verfassungswidrig - wie fälschlicherweise einige Medien das Gutachten interpretieren. Es ist nicht einfach, aber möglich. Hier ein guter Text dazu https://www.klimarepor...
Die Quelle ist in der Tat interessant, Danke.
Das mit den 97 Prozent ist nicht belegt, und für einen News-Dienst wie piqd daher fragwürdig anzugeben.
Der Fairness halber müsste man sagen, dass die CO2-Steuer wahrscheinlich als Teil der Energiesteuer realisiert wird, was den Einwand berücksichtigt.
Im Übrigen könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass CO2-Emission in gewissem Sinn ein Verbrauch ist, nämlich ein Verbrauch an Ausgleichsfähigkeit der Umwelt. Wird so nicht durchzusetzen sein, weiß ich, aber ist nicht von der Hand zu weisen.
Aber vielleicht ergibt sich ja auch eine Mehrheit für eine Änderung des $106 GG - mit Linken und Grünen ergäbe sich eine komfortable 3/4 - Mehrheit im Bundestag, Bundesrat ist wieder eine andere Sache.