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Der gepiqte Artikel ist schon von 2018 und beschränkt sich auf das EU-ETS. Ich habe hier knapp den gesamten EU-Emissionssenkungsapparat inklusive "Effort Sharing Regulation" skizziert - vielleicht schafft dies Interessierten ein besseres Hintergrundverständnis.
Das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS), unser vielbestauntes Cap & Trade – System, sollte ein Adler werden, wurde aber von Anfang an so stark beschnitten, dass es nicht fliegen konnte. Es wurde 2003 vom Europäischen Rat beschlossen und trat 2005 in Kraft, mit einer Reihe von Geburtsfehlern:
Das sind, glaube ich, die wichtigsten Punkte.
Diese müssen nun, nach Jahrzehnten, in mühevoller Arbeit korrigiert werden. Die drei wichtigsten Korrekturen sind
Die Effort Sharing Regulation (ESR)
sorgt für Emissionssenkung des gesamten non-ETS-Bereichs. Auch hier werden Emissionen erfasst, auch hier gibt es eine sinkende Obergrenze, auch hier gibt es Zertifikate, die gehandelt werden können, aber die Akteure sind nicht Wirtschaftsunternehmen, sondern die Staaten der EU. Jeder von ihnen bekommt jährlich eine bestimmte Zahl von ESR-Zertifikaten, die mit seinen ESR-Emissionen verrechnet werden. Wie der Staat seine Verpflichtung einhält, ist allein seine Sache. Sind seine ESR-Emissionen zu hoch, kann er ESR-Zertifikate von anderen Nationen zukaufen.
Wir haben also zur Erreichung es einzigen Europäischen Ziels, nämlich sinkender Gesamtemissionen, zwei völlig getrennte Zertifikatesysteme mit völlig verschiedenen Regulatorien.
Das Klimapaket der Bundesregierung von 2019 ist Teil der deutschen Anstrengungen, seine ESR - Verpflichtungen zu erfüllen. Mit seinem Brennstoffemissionshandelsgesetz führt es nun ein nationales Cap & Trade - System für alle Kraft- und Brennstoffe ein, das bis 2025 de facto eine CO2-Steuer mit unbegrenzter Emissionsmenge ist. Als Cap & Trade - System arbeitet es erst im Jahr 2026.
Und selbst das ist fraglich. Für 2026 ist nämlich ein Preiskorridor von 35 – 60 € festgelegt, der möglicherweise auch in den Folgejahren fortgesetzt werden wird. Wenn es einen Maximalpreis gibt, kann es keine Mengenbeschränkung geben, d.h. keine "Cap", denn die Nachfrage zu diesem Preis kann beliebig hoch sein.
Wie auch immer – es ist ein regulatorischer Wildwuchs.
Die Absenkung der Emissions-Obergrenze
Diese wird in schönstem EU-Jargon durch den LRF (linear reduction factor) geregelt. Ausgehend von einem Wert von 2084 Mt wurde der Deckel seit 2013 jedes Jahr um 1,74 %, d.h. 38 Mt abgesenkt, was bei weitem nicht reichte, um 2050 auf Null zu kommen. Durch die Reform 2017 wurde die Absenkung ab 2020 auf 2,2 % (von 2084 Mt, also 48 Mt) erhöht, was immer noch nicht reicht. Es ist also mindestens noch eine Reform nötig.
Die Marktstabilitätsreserve (MSR)
Durch die o.g. Faktoren hatte sich bis 2013 ein Zertifikateüberschuss von mehr als einer Jahresemission aufgebaut. Der Zertifikatepreis war im Keller. Um das zu beseitigen, schuf man die Marktstabilitätsreserve. Sie sorgt dafür, dass der Zertifikateüberschuss im Bereich zwischen 400 und 833 Mt bleibt. Erstmals wurde die echte Löschung von Zertifikaten eingeführt: die MSR selbst kann nie größer werden als das Emissionsmaximum des Vorjahres. Immerhin. Allerdings bewirkt das Überschuss-Minimum von 400 Mt , dass die reale Emissionsenkung der des ETS-Maximums acht Jahre hinterherhinkt (400/48). Auch dies scheint reformbedürftig.
europa.eu: Revision for Phase 4 (2021 – 2030)
europa.eu: Market Stability Reserve
europa.eu: Emissions cap and allowances
redshaw advisers: The Market Stability Reserve
Bundesgesetzblatt: Brennstoffemissionshandelsgesetz
klima-politik.de: Ein nationales Emissionshandelssystem für Wärme und Verkehr
Quelle: (nicht angegeben, DEHSt) Bild: Deutsche Emission... dehst.de
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