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"Wie kann die Klimakrise gelöst werden?" ist die Frage, die mich am meisten beschäftigt. Ich bin Mitglied von RiffReporter, einem Autorenkollektiv und einer Genossenschaft für freien Journalismus.
Gehwegparken ist in Deutschland verboten, wird in den meisten Dörfern, Städten und Kommunen Deutschlands hingenommen – oder durch Aufmalen von Linien durch Behörden sogar legalisiert. Halbe Gehwege sind aber für Fußgänger:innen, insbesondere solche mit Kinderwagen, Gehilfen etc. und Rollstuhlfahrer:innen ein Problem.
Zudem gibt es keinen Grund, warum Autofahrer kostenfrei im öffentlichen Raum parken sollten, zumal halb auf dem Gehweg.
Gegen diese Praxis haben in der Stadt Bremen Anwohner:innen geklagt und vom Oberverwaltungsgericht Recht bekommen.
Wenn sich Anwohner:innen künftig darüber beschweren, müssen die Behörden darauf reagieren.
In welcher Form, ist allerdings jetzt noch unklar.
Wie weitreichend die Maßnahmen sein müssen und welcher Handlungsspielraum dem zuständigen Mobilitäts- und dem Innenressort bleibt, ergibt sich nicht aus dem sogenannten Tenor des Gerichts.
Ein Tenor im juristischen Sinne umschreibt den wesentlichen Kern einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung. Eine genaue Begründung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts folgt im kommenden Jahr.
Mit dem Urteil bekommen Anwohner und Anwohnerinnen nun zunächst Recht, dass ihr Anliegen von der Behörde geprüft und beschieden wird. Mit ihrer Vorstellung, dass regelmäßig gegen Falschparker vorgegangen werden muss, sind die Klägerinnen und Kläger dagegen nicht erfolgreich gewesen.
Eine Berufung ist möglich. Dann entscheidet in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht – mit Signalwirkung bundesweit, schreibt buten un binnen.
„Das Besondere an dem Urteil ist, dass das Gericht überhaupt dieses subjektive Recht festgestellt hat“, sagt Carsten Bauer, Sprecher des Verwaltungsgerichts. Und das auf öffentlichem Grund. „Es wäre nicht erstaunlich gewesen, wenn die Kammer das anders gesehen hätte.“ Bislang sei die Frage, ob Anwohner:innen ein Recht darauf haben, dass gegen Parken auf dem Gehweg vorgegangen wird, in der Rechtsprechung nicht diskutiert worden.
Verkehrswendeaktivist:innen hoffen, dass damit ein weiterer Schritt getan ist, die Allmacht des Autos in Deutschland zu brechen und die gerechte Aufteilung von Raum forciert wird.
Quelle: Alina Götz Bild: Uli Deck/dpa taz.de
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