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Initiatorin und Vorsitzende von Publixphere e.V. Studierte Staatswissenschaftlerin, dann Doktorarbeit über Kultur, nationale Identitäten und Demokratie in der EU. 2014-15 Fellow am Berkman Center for Internet & Society at Harvard University, 2015-17 Affiliate. 2012-14 Koordinatorin des Global Network of Internet & Society Research Centers (networkofcenters.net). Inzwischen wieder auf dem Europa-Trip. Wohnhaft in Hamburg.
Viele Bewohner in Flüchtlingsunterkünften können nur über teure Mobilfunkverträge online gehen, weil ihnen kein offen zugänglicher WLAN-Anschluss bereit gestellt wird. Als Hürde erweist sich die Störerhaftung: Städte und Kommunen fürchten, sie könnten für mögliche Urheberrechtsverletzungen der Geflüchteten zur Kasse gebeten werden.
So wie das Telemediengesetz derzeit ausgerichtet ist, können nämlich die Anbieter eines Internet-Anschlusses für Taten haften, die sie selbst nicht begangen haben. Die Logik dahinter ist, dass sie die Taten erst ermöglicht bzw. daran mitgewirkt haben.
Zum Glück gibt es Freifunker, die kostenlose Hotspots bereitstellen. Die Störerhaftung umgehen sie, indem sie die Daten zunächst verschlüsseln und die Informationen dann über den Server eines Internetproviders ins Netz leiten. Statt Störerhaftung gilt dann nämlich das Providerprivileg.
So viele wichtige Angebote es für Geflüchtete in Deutschland gibt, so groß bleiben oftmals noch die Hürden. Ein lesenswerter Artikel, der auch auf die geplante Änderung des Telemediengesetzes eingeht und übrigens auch im Jahresrückblick Netzpolitik 2015/16 von iRights.info veröffentlicht wurde.
Quelle: Jörg Breithut irights.info
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Hey,
danke für den Artikel! Wer Lust hat, weiterzulesen: Auf dem letzten Parteitag haben sich die Grünen intensiv mit dieser Frage beschäftigt und unter anderem folgenden Beschluss zur Frage von Freifunk und Flüchtlingsheimen verabschiedet:
https://www.gruene.de/...
Beste Grüße
Konstantin