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Technologie und Gesellschaft

Facebook löscht Hasskommentare jetzt von Berlin aus - Gesetzgeber weiter in der Pflicht

Konstantin von Notz
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen
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Konstantin von NotzFreitag, 15.01.2016

Es ist begrüßenswert, dass Facebook das bisherige Verfahren zur Überprüfung von Inhalten geändert hat. Genau hierauf haben wir in den letzten Monaten immer wieder - auch hier - gedrungen und darauf aufmerksam gemacht. Es reicht nicht aus, wenn Mitarbeiter in den USA, ohne spezifische Kenntnis der deutschen Rechtslage, Inhalte überprüfen. Denn das Ergebnis dieser Überprüfungen war bislang alles andere als zufriedenstellend: Klar strafbare Inhalte blieben viel zu oft im Netz. Das ändert sich nun hoffentlich. Inhalte müssen nicht nur entlang der deutschen Rechtslage überprüft und schnellstmöglich gelöscht werden, sondern gelöschte Kommentare auch an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Ob dies nun tatsächlich geschieht ist derzeit noch unklar. Klar ist: Die Bundesregierung ist weiterhin in der Pflicht die Unternehmen an ihre Verantwortung zu erinnern und klare rechtliche Vorgaben zu machen, beispielsweise, was den Datenschutz in den sozialen Netzwerken angeht. Das hat ein gestriges Urteil des Bundesgerichtshofs zur Facebook noch einmal unterstrichen. Es bleibt also viel zu tun.     

Facebook löscht Hasskommentare jetzt von Berlin aus - Gesetzgeber weiter in der Pflicht

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