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Konstantin wurde 1971 in Mölln, Schleswig-Holstein, geboren.1998 legte er das erste juristische Staatsexamen in Heidelberg ab und promovierte im Evangelischen Kirchenrecht. Konstantin ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Koordinator des Arbeitskreises III (Innen-, Rechts- & Gesellschaftspolitik) der grünen Bundestagsfraktion. Er ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender und war jahrelang Sprecher für Netzpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Heute koordiniert er die Politikbereiche Innen, Justiz und Recht, Flüchtlings- und Gleichstellungspolitik, Religions-, Verbraucherschutz- und Sportpolitik
Keine andere Ermittlungsmethode erlaubt so umfassendes Ausspähen eines Menschen wie der Trojanereinsatz. Das zeigt der Berliner Richter Ulf Buermeyer in einer guten Analyse. Er fordert, das BKA müsse jetzt nachweisen, dass es auf dem Boden des Grundgesetzes bleibt und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhält. Derzeit dreht sich alles um die Frage, ob und inwiefern die Bundesdatenschutzbeauftragte, wie es das Innenministerium suggerierte, das Instrument tatsächlich geprüft und freigegeben hat - und ob eine Prüfung auf Verfassungskonformität ohne Einblick in den Quellcode überhaupt möglich ist. Ich habe da erhebliche Zweifel.
Quelle: Ulf Buermeyer heise.de
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Im Grunde kann der BND dass Ding eh einsetzen wie und wo er will. Nachweisen lässt sich so etwas sowieso meist nicht. Die Kapazitäten dazu haben in der Regel nur anderen Geheimdienste.