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Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Politische Wissenschaft, Journalistik und Kriminologie studiert, die Henri-Nannen-Journalistenschule besucht, als Redakteur bei ZEIT Online und P.M. History gearbeitet und als selbstständiger Journalist für ZEIT, PM, PM History, Stern, Spiegel Geschichte, G/Geschichte, Geo Epoche und andere Medien. Hat über Piraterie auf dem Mittelmeer promoviert. Die Doktorarbeit erschien 2018 bei edition lumiere.
Hauke Friederichs interessiert sich für Krisen und Konflikte, Armeen und Rüstung, Kriminologie und Verbrechensbekämpfung und viele andere Themen. Bei S. Fischer veröffentliche er 2018 gemeinsam mit Rüdiger Barth "Die Totengräber". Ein Buch über die letzten Tage der Weimarer Republik. Danach folgte 2019 "Funkenflug" über den Beginn des Zweiten Weltkriegs. Am 15. März 2021 erscheint "Das Wunder von Dünkirchen" im Aufbau-Verlag. Es beschreibt die Rettung von mehr als 300.000 Soldaten der Alliierten während der deutschen Westoffensive 1940.
Ihr Mann gehörte zu den bekanntesten deutschen Terroristen des Islamischen Staates. Der ehemalige Rapper Dennis Cuspert, alias Deso Dogg, rekrutierte Kämpfer für den Dschihad und kämpfte für den IS. Er stand auf der Terrorliste der Vereinigten Staaten. Seine Witwe Omaima A. hatte ihn in Syrien unterstützt, sie lebte an seiner Seite im Kalifat. Deswegen wurde sie in Deutschland angeklagt.
In Syrien habe sie sich um ihre Kinder und um den Haushalt gekümmert, so verteidigte sie sich nach ihrer Rückkehr 2017 nach Deutschland. Eine Schutzbehauptung. In Hamburg verurteilte sie ein Gericht nun zu einer Haftstrafe von vier Jahren, weil sie zwei junge Jesidinnen als Sklavinnen im Haushalt schuften ließ.
Bis kurz vor dem Urteilsspruch behauptete Omaima A. noch, vom Terror des IS, von Hinrichtungen und der Versklavung von Gefangenen kaum etwas mitbekommen zu haben. Nach Syrien sei sie gegangen, um ihre Ehe zu retten.
"Erst ganz am Ende dieses zweiten Prozesses knickte sie doch noch ein", schreibt die Gerichtsreporterin Elke Spanner. "Sie gestand, was ohnehin kaum mehr zu leugnen war, und bekannte sich endlich zu ihrer Vergangenheit."
Die Angeklagte ging auf ein Angebot des Gerichts ein: Gestünde sie ihre Tat, dann betrüge die Gesamtstrafe nicht mehr als vier Jahre. Auch deswegen gestand Omaima A. wohl, zwei junge Frau bei sich putzen lassen zu haben. Die Vorsitzende Richterin wertete das Verhalten der früheren IS-Sympathisantin als ersten Schritt. Eines ihrer Opfer hatte den Prozess als Nebenklägerin verfolgt, unter Polizeischutz. Für die ehemalige Sklavin geht das Leid weiter. Sie gilt als gefährdet, weil sie in mehreren Prozessen als Zeugin ausgesagt hat.
Quelle: Elke Spanner www.zeit.de
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