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Kurator'in für: Technologie und Gesellschaft Fundstücke
In Hohenlimburg geboren und in Berlin lebend. Recherchen in knapp vierzig Ländern für Feature-Redaktionen des Deutschlandfunks, verschiedener ARD-Sender sowie u.a. auch DIE ZEIT und FAS, einige Auszeichnungen, Bücher zu den Themen MENSCHENWERTBERECHNUNG, DEMENZ und HEIMAT, zuletzt vorwiegend Theaterstücke mit Uraufführungen an den Staatstheatern Karlsruhe, Nürnberg und Weimar.
Hinter der Bezahlschranke der FAZ informiert Hans Christoph Böhringer lesenswert über die begonnene Kommerzialisierung KI-generierter Kunst. Ein Thema zu dem hier am 23.8. auch schon René Walter weiterführend piqdte.
Sie heißen DALL-E2, Midjourney oder Stable Diffusion – Bildgeneratoren, die mittlerweile Buch- und Albumcover oder Comics innerhalb von Sekunden erzeugen können, wofür sie mit Millionen Bildern und Experimenten trainiert wurden. Sie reproduzieren keine urheberrechtlich geschützten Werke, kopieren aber individuelle Stile oder Ausdrucksformen (was sich juristisch kaum schützen lässt) und schaffen so wiederum kommerzialisierbare Unikate. Die Aufträge lauten beispielsweise „Olaf Scholz gemalt von Roy Lichtenstein!“, wobei die Ergebnisse einerseits verblüffen und andererseits eine ganze Branche in Aufruhr versetzen:
„Eine Maschine, die von dem Werk eines Künstlers lernt und sich dann verkauft als ein Ersatz für diesen Künstler, mit Bildern, die eine buchstäbliche Verschmelzung des Werkes des Künstlers sind – das ist unglaublich unfair, selbst wenn es legal ist“, sagt der amerikanische Illustrator Bruce Brenneis.
Bei allen Diskussionen, ob ein so geschaffenes Werk eine „Seele“ haben kann, bedrohen diese Generatoren vielleicht nicht gerade die großen Künstler unserer Welt, dafür aber das vielfältige humusgleiche „Ökosystem“ der Kunst.
Die KI-Generatoren spielen zwar nicht in der obersten Liga, aber nun doch dieselbe Sportart wie die Designerinnen, Werbefotografen, Stockfoto-Produzenten, Comiczeichner, Illustratorinnen, Konzept-, Animations- und Videospielkünstler dieser Welt.
Im Gegensatz etwa zu den USA können in der EU Urheber gegen die kommerzielle Nutzung ihrer Werke für das Training von Maschinen Widerspruch einlegen.
Nur: Wird das reichen?
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH Bild: DALL E2/OpenAI Artikel kostenpflichtig www.faz.net
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