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Technologie und Gesellschaft

Warum das Kartellamt Facebook-Nutzer schützen will

Konstantin von Notz
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen
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Konstantin von NotzDonnerstag, 03.03.2016

Ein guter Übersichtsartikel, der aufzeigt, worum es beim gestern durch das Bundeskartellamt eröffneten Verfahren gegen Facebook geht. Ich begrüße, dass sich auch die Wettbewerbs- und Kartellrechtler mehr und mehr für das seit Jahren bestehende Problem der Datenkonzentration bei marktmächtigen Anbietern und Plattformen annehmen. Gleichzeitig wird klar: Das bestehende Wettbewerbs- und Kartellrecht muss dringend dahingehend reformiert werden, dass zukünftig auch große Daten- und Informationsberge als Kriterium für die Bewertung berücksichtigt werden. Erste Vorschläge hierzu liegen auf dem Tisch. Übrigens: Während das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bislang Höchststrafen von 300.000 Euro vorsieht, können Gerichte bei Kartellverstößen Strafen bis zu einem Zehntel des weltweiten Umsatzes des letzten Jahres eines Unternehmens verhängen - was bei Facebook bis zu rund 1,8 Milliarden US-Dollar wären!

Warum das Kartellamt Facebook-Nutzer schützen will

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