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Ist das Frauenstatut der Grünen noch zeitgemäß?

Dirk Liesemer
Autor und Journalist
Zum Kurator'innen-Profil
Dirk LiesemerSonntag, 27.06.2021

Das Frauenstatut gehört zur DNA der grünen Partei, selbst wenn es erst Jahre nach deren Gründung beschlossen wurde. Es bedeutet, dass alle ungeraden Listenplätze für Frauen reserviert sind, also 1, 3, 5 und so weiter. Um alle geraden dürfen sich auch Männer bewerben.

Seit Einführung des Statuts im Jahr 1986 hat sich die Partei im Großen und Ganzen an diese Satzungsvorgabe gehalten: Doch nun ist im Saarland ein Mann, Hubert Ulrich, mit großer Mehrheit auf den ersten Platz gewählt worden, was dort einen Wiederholungsfall darstellt. Bei den Grünen führt dies zu erheblichem Unmut. Annalena Baerbock ist nicht gerade amüsiert. Auch viele Pressekommentare sind alles andere als freundlich. In der SZ etwa ist vom "grünen Trickser" die Rede.

Aber woher kommt das Frauenstatut überhaupt? Was sollte und soll damit bezweckt werden? Ist es gerecht und in welchem Sinne? Vor allem aber: Lässt es sich noch rechtfertigen? Schließlich liegt 1986 schon ein paar Jährchen zurück. So manches hat sich seither bei den Grünen und in der Gesellschaft verändert.

Gepiqd habe ich einen ausführlichen, grundsätzlichen Beitrag des Politologen Joachim Behnke, der übrigens Mitglied der Grünen ist, was er selbst jedoch als irrelevant erachtet. In der Tat sollte man sich lieber mit den Argumenten befassen.

Und auch wenn es besonders um die Situation bei den Grünen geht: Einzelne Argumente tauchten bereits in den Debatten um Paritätsgesetze auf und werden vermutlich bald sogar aus der CSU zu vernehmen sein.

Ist das Frauenstatut der Grünen noch zeitgemäß?

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Kommentare 6
  1. Marcus von Jordan
    Marcus von Jordan · vor mehr als 3 Jahre

    Bei uns (Grüne) das selbe Spielchen bei der Kreisliste. Der männliche Landratskandidat sollte also nach Statut den 2. Listenplatz bekommen. Die vornehmlich weiblichen Kreistagsveteraninnen erklärten das für falsch und beantragten den 1.Platz für ihn wegen besserer Außenwirkung. Fraglich, aber war halt so. Darüber stimmte die Mitgliederversammlung ab und war deutlich dafür. Dann stimmten nur die weiblichen Mitglieder darüber ab, ob das Statut ausgesetzt werden kann und waren noch deutlicher dafür. Die Liste wurde mit einem Mann auf Platz 1 verabschiedet, einzelne Frauen gingen bei der Landesgeschäftsstelle noch dagegen vor und dann verlief sich die Sache im Sande.

    Ich habe da lange mit mir gerungen. Jetzt glaube ich mal Folgendes, bis mich jemand belehrt: das freiwillige Ziel paritätischer Listen ist super und viel Aufwand wert. Mindestens die anwesenden, weiblichen Mitglieder müssen das aushebeln dürfen per demokratischer Entscheidung, sonst wird es ideologisch. Anderen (Parteien) Parität per Gesetz verordnen zu wollen halte ich für schlichtweg falsch - das kann ich nicht mittragen. Geschlecht sozusagen zwingend über alle anderen Qualifikationen zu stellen erscheint mir illiberal und auch undemokratisch. Kind mit dem Bade.
    So wurde meiner Meinung nach der vielleicht zwingendste Kanzlerkandidat*in seit Willy Brandt verhindert, was mir auch in Sachen Gleichberechtigung ein wunderschönes Eigentor zu sein scheint.

    Da gibts viel Stoff für angeregte Gespräche auch bei den Grünen intern sag ich mal.

  2. Andreas Landgraf
    Andreas Landgraf · vor mehr als 3 Jahre · bearbeitet vor mehr als 3 Jahre

    Lieber Dirk Liesemer,

    folgende Aussage ist so nicht zutreffend:

    "Seit Einführung des Statuts im Jahr 1986 hat sich die Partei an diese Satzungsvorgabe gehalten – bis vor einigen Tagen: Denn nun ist im Saarland ein Mann, Hubert Ulrich, mit großer Mehrheit auf den ersten Platz gewählt worden."

    Denn wie es in dem Artikel von Joachim Behnke auf Spiegel.de so schön heißt:

    "Bei dem Vorgang im Saarland handelt es sich um einen Wiederholungsfall, ...

    Denn 2017 hatte der Landesverband entschieden, bezüglich des ersten Platzes frei abstimmen zu lassen ....

    Dies geschah in Übereinstimmung mit der damals geltenden Landessatzung, die abweichend vom Bundesfrauenstatut ausdrücklich vorsah, dass der erste Platz sowohl von einer Frau als auch einem Mann beansprucht werden kann.

    Der männliche Kandidat Markus Tressel gewann diese Abstimmung mit 89 Prozent zu 11 Prozent gegenüber der weiblichen Gegenkandidatin. Gegen dieses Ergebnis legte diese Beschwerde ein.

    Das Bundesschiedsgericht gab ihr Anfang 2020 recht und verpflichtete das Saarland, seine liberalere Regelung im Sinne des Bundesfrauenstatuts anzupassen."

    Die dezeitige Nominierung untergräbt damit nicht nur die eigene Glaubwürdigkeit, sondern auch die Einigung die vor dem Schiedsgericht erstritten wurde.

    Werte sind nur dann etwas wert, wenn man bereit ist zu diesen zu stehen, auch wenn es "weh" tut.

    1. Dirk Liesemer
      Dirk Liesemer · vor mehr als 3 Jahre

      Stimmt, danke für den Hinweis, ist oben jetzt korrigiert.

    2. Andreas Landgraf
      Andreas Landgraf · vor mehr als 3 Jahre

      @Dirk Liesemer Danke für die Korrektur.

      Ich finde ja, man sollte sich an die eigenen Ideale halten, auch wenn es weh tut.

      Vorbild ist mir da z.B. die ÖDP welche seit über 35 Jahren keine Firmenspenden annimmt, weil es in der Satzung steht. Und das sie selbst einen Mindestlohn von 12 € an die Reinigungskraft des Büros zahlen, weil dieser Wert im Programm gefordert wird.

      Versteh nicht, warum sie sich nicht treu geblieben sind und nicht die Bewerberinnen von den Plätzen 1, 3 und 5 zur Wahl gestellt und analog zur Direktkandidatenwahl in der BTW die Kandidatin mit einfacher Mehrheit nominiert haben.

    3. Thomas Wahl
      Thomas Wahl · vor mehr als 3 Jahre · bearbeitet vor mehr als 3 Jahre

      "Weh tun" ist ein sehr unscharfer Begriff, genau wie die Wertebegriffe. In der Regel tut weh, was nicht gut funktioniert, was Schaden anrichtet und auch was einem Großteil der Gruppe nicht einsichtig ist und zum Streit führt. Insofern sind Werte, die weh tun ein ziemliches Problem. Ich weiß nicht, was Werte wert sind, die etwa der Gemeinschaft schaden. Ich denke, Werte/Grundsätze müssen daher ständig überprüft und ggf. korrigiert werden. Sie sind nie absolut - höchstens in sehr abstrakter Weise. Und man müßte m.E. unterscheiden, zw. den Werten an sich und ihrer "Ausführung".

  3. Norbert Simon
    Norbert Simon · vor mehr als 3 Jahre

    Um die Frage zu beantworten: Nein. War es noch nie.

    Ich befürworte Mechanismen, die für eine Gleichverteilung von Männlein, Weiblein und anderen sorgen. Wobei „die Anderen“ bei den Grünen mit dem Beschluss explizit ausgeschlossen werden, wenn er so konsequent ausgelegt wird, wie das jetzt einige fordern.

    Steht allein das (wie auch immer ermittelte) Geschlecht über Rückhalt, Kompetenz, …, werden „Wahlen“ absurd.

    Richtig peinlich wird es, wenn es trotz mehrerer Versuche scheitert, das „Wunschgeschlecht in die Position zu hieven“ – wie es sich im konkreten Fall ereignet hat.
    Zum Supergau wird es, wenn es im Anschluss Videos gibt, die ziemlich triftige Gründe dafür liefern, warum der „Wunschkandidatin“ die Gefolgschaft verweigert wurde: Den Anwesenden war es offenkundig nachvollziehbar zu wenig, dass es „halt ne Frau“ ist, die sich um den Job bewarb. Dass die Dame mittlerweile die Partei sogar verlassen hat, unterstreicht nachhaltig, welches „politische Standing“ sie hat — und wie weise der Wählenden „dagegen“.

    Mit dem „Gewese“ darum und Aussagen der Art Wir haben uns das anders gewünscht« ( s. Spiegel: https://bit.ly/2T5Crvu ) wird maximaler Flurschaden angerichtet, weil es „die Sache“ abwertet, sowie die politische Glaubwürdigkeit beschädigt, wenn den Wählenden indirekt das Recht auf eine „Wahl“ abgesprochen wird.

    Um mich selbst zu zitieren ( wortwei.de - Männer-Dissing: https://bit.ly/3johOVQ):

    »Was objektiv der Zweck einer Wahl ist (bzw. sein sollte): Die, den oder das wählen, was den Wählenden für den Zweck oder die Aufgabe am geeignetsten erscheint. «

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