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Inklusive Sprache ist ein Verfassungsgebot!

Jürgen Klute
Theologe, Publizist und Politiker
Zum Kurator'innen-Profil
Jürgen KluteSamstag, 25.11.2023

Mit den folgenden Sätzen beginnt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG, Artikel 1):

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Wer diese drei Sätze ernst nimmt, der kommt nicht drumherum anzuerkennen, dass inklusive Sprache – also auch gendergerechte Sprache – ein Gebot ist, das sich aus eben diesem Artikel 1 des Grundgesetzes zwingend ableitet. Vor diesem Hintergrund erstaunt es mich immer wieder, dass Parteien und mittlerweile auch Länderparlamente über ein Verbot gendergerechter Sprache diskutierten, also über einen fundamentalen Verfassungsbruch, der gleich den Bruch der internationalen Menschenrechte und der entsprechenden europäischen Konventionen mit umfasst.

Dieser Gedanke geht mir als juristischem Laien schon länger durch den Kopf. Nun bin ich auf dem Verfassungsblog auf einen Artikel von Ulrike Lembke gestoßen, die genau dieses Argument unterstützt und als Rechtswissenschaftlerin und Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin die Rechtsgrundlagen natürlich viel besser und detaillierter kennt. Aus Lembkes Sicht verstößt das Verbot inklusive Sprache nicht nur gegen Artikel 1 GG, sondern gegen eine ganze Reihe weitere Gesetze, die sich aus Artikel 1 GG ableiten. Lediglich eine Sprachregel ist nach Lembke – zumindest in Hessen – nicht erlaubt:

Eine Variante wurde jedoch explizit ausgeschlossen (Hervorhebung im Original): „Die männliche Form einer Bezeichnung kann nicht als Oberbegriff angesehen werden, der die weibliche und männliche Form einschließt.“ Damit war in Hessen bereits vor 40 Jahren eine Erkenntnis angesprochen, die heute vielerorts noch fehlt: Es gibt kein generisches Maskulinum.

Es wird höchste Zeit Parteien, Parlamente und Regierungen daran zu erinnern, dass Genderverbote einen Verfassungsbruch darstellen und inklusive Sprache vielmehr ein Verfassungsgebot ist! Mensch kann Ulrike Lembke nur Dank dafür aussprechen, dass sie diesen Sachverhalt noch einmal in Erinnerung gerufen und argumentativ sehr gut untermauert hat.

Inklusive Sprache ist ein Verfassungsgebot!

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Kommentare 105
  1. Vera K
    Vera K · vor einem Jahr

    „Im demokratischen Rechtsstaat steht der Minderheiten- und Diskriminierungsschutz gerade nicht unter dem Vorbehalt, das Wohlgefallen der Mehrheit zu finden.“

    Diesen Satz aus dem vorliegenden Text finde ich ungeheuer wichtig. Es wird in diesem Sprach-Streit so häufig mit der „Mehrheit der Deutschen“ argumentiert… Doch in diesem Fall ist die Mehrheit nicht maßgebend!

    1. Thomas Wahl
      Thomas Wahl · vor einem Jahr

      Es muß dann aber tatsächlich ein wirklicher Minderheiten- und Diskriminierungsschutz sein. Die Mehrheit entscheidet sicher nicht gegen einen solchen Schutz. Wohl aber gegen die Sinnhaftigkeit des Genderns als Schutz.

    2. Jürgen Klute
      Jürgen Klute · vor einem Jahr

      @Thomas Wahl Nach Artikel 1 GG sind alle Menschen gleich. Und das hat sich dann ja wohl auch in der Sprache widerzuspiegeln. Um mehr geht es nicht. Aber auch nicht um weniger.

    3. Marcus von Jordan
      Marcus von Jordan · vor fast ein Jahr

      @Jürgen Klute ich verfolge das alles hochinteressiert and anhaltend unentschlossen. Deine Auslegung des 1 GG ist aber eine Auslegung und dass die Gleichheit der Menschen quasi automatisch einen juristisch zwingenden Umbau der ganzen Sprache bedeutet, kann man meinen, aber es ist als vorauszusetzender Fakt nicht anwendbar denke ich. Jedenfalls würde ich es für einen falschen und ganz unguten Weg halten, dass so erzwingen zu wollen.

    4. Josef König
      Josef König · vor fast ein Jahr · bearbeitet vor fast ein Jahr

      @Jürgen Klute Hier steckt mE ein Missverständnis über Sprache und Grammatik drin. Die Sprache ist ein lebendiges Instrument, das sich fortwährend entwickelt. Vielleicht wird wenn es so weiter geht in 10 oder 15 Jahren im Duden (der keine (!) amtliche Funktion hat, sondern ein Verlag ist) stehen, dass es früher ein Fall "Genitiv" gegeben habe sowie eine Konjugation "Konjunktiv 1", aber beide seien weggefallen, weil die Menschen sie nicht mehr nutzten.
      Das GG kann keine Sprachausübung vorschreiben, auch keine Grammatik oder Schreibung, erst recht kein Sprechen. Auch die "Amtssprache Deutsch" ist nicht im GG vorgeben - und sie meint nur die Sprache von Behörden, nicht die der Bürger. Es geht also um die Verwaltungssprache.

    5. Jürgen Klute
      Jürgen Klute · vor einem Jahr

      Ja, das kann ich nur unterstreichen!

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