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Kurator'in für: Zeit und Geschichte Flucht und Einwanderung Fundstücke
Studium der Internationalen Entwicklung und Politikwissenschaften in Wien und Münster. Beschäftigt sich mit Sicherheitspolitik und Islamismus, unter anderem bei/mit Internationale Politik und Gesellschaft (IPG), Blätter für deutsche und internationale Politik, Internationale Politik (IP), Middle East Institute Washington, Atlantic Council, Clingendael Institute.
Matthias Lehnert greift hier im Verfassungsblog einige Fragen auf, deren juristische Beantwortung dieser Tage relevanter nicht sein könnte.
Abschließend greift Lehnert kurz die These vom Rechtsbruch durch die angebliche Grenzöffnung von 2015 auf:
Die – vielfach widerlegte – These vom Rechtsbruch durch die angebliche Grenzöffnung 2015 war und ist das zentrale Narrativ der politischen Rechten. Die Analyse der gegenwärtigen Praxis an den Außengrenzen einerseits und der Instrumentarien zur Aufnahme von Geflüchteten andererseits verdeutlichen hingegen: Die Abschottung an den Außengrenzen und die Politik der Migrationsabwehr bewegt sich selbst in einem rechtsfreien Raum. Die hegemoniale Forderung nach einer Herstellung von Recht und Ordnung ist tatsächlich die Forderung, den Rechtsstaat aufzuheben und die Menschenrechte vollends zu missachten. Auf der anderen Seite kann und darf eine emanzipatorische Politik zugunsten von Geflüchteten nicht allein auf humanitäre Grundprinzipien verweisen, sondern sie muss selbst mit der starken Kraft des Rechts argumentieren. Recht und Ordnung muss vor allem heißen: den Rechtsstaat an den Außengrenzen gewährleisten und Menschenrechte schützen.
Quelle: Matthias Lehnert verfassungsblog.de
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interessant. Auch der Kommentarbereich - im guten wie im schlechten. was wieder gern vergessen wird: dass der Rechtsstaat eben gerade grundsätzlich keine Rücksicht nehmen soll auf "die politische Lage", die "Realität" etc.
Sonst ist es kein RECHT. sondern Willkür.
„Die – vielfach widerlegte – These vom Rechtsbruch durch die angebliche Grenzöffnung 2015 war und ist das zentrale Narrativ der politischen Rechten.“
Es gibt mindestens drei echte (nicht rechte) Verfassungsrechtler, zwei Richter am Bundesverfassungsgericht (di Fabio und Papier) und den Mitautor und Namensgeber des führenden Grundgesetzkommentars (Scholz), den Rechtsverstoss belegt und nicht widerlegt sehen.
Das Griechenland seine Grenzen nicht schützen darf ist ebenso schlicht falsch. Das push back Urteil vom des EGMR (https://hudoc.echr.coe...) ist nicht unklar sondern sehr klar: Wer selbst rechtswidrig eine Grenze übertritt und bewusst nicht legal einen möglichen Antrag stellt, der kann ohne Rechtsverstoss wieder rausgeworfen werden.