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Feminismen

Brauchen Frauen wirklich Sondergesetze um voranzukommen?

Torsten Schubert
Journalist, Autor
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Torsten SchubertMontag, 04.02.2019

Jetzt also eine verpflichtende Frauenquote für Parteien bei der nächsten Wahl zum Brandenburgischen Landtag 2020. Rechtlich umstritten, doch voll im Zeitgeist. Eine Frage muss allerdings gestellt werden: Ist Frauen damit gedient, wenn sie per Gesetzt bevorzugt behandelt werden oder drückt sich darin nur aus, dass Frauen es trotz aller sinnvollen Förderungen der vergangenen Jahrzehnte nicht allein schaffen, sich als gesellschaftliche Kraft in Wirtschaft und Politik zu etablieren?

Brandenburgs Gesetzgeber untergraben die Idee der Gleichberechtigung, indem sie Politikerinnen eine Präsenz sichern, die deutlich grösser ist als deren Anteil in den Parteien. Warum fördern sie, wenn sie schon dabei sind, nicht auch andere Gruppen per Gesetz, die auf den Wahllisten unterrepräsentiert sind? Menschen mit Migrationshintergrund, zum Beispiel? Oder Unternehmer?

Es ist berechtigt, eine Frauenförderung, wie in Brandenburg beschlossen, kritisch zu hinterfragen. Denn sehr viele Frauen sind intelligent, gut ausgebildet und damit ausreichend für Wirtschaft und Politik qualifiziert. Wenn sie trotzdem nicht in großer Zahl in führenden Gremien vertreten sind, hat das Gründe, die sich nicht per Gesetzt regeln lassen.

Das Paritätsgesetz postuliert Unrecht, wo keines besteht. Es will Zustände erzwingen, die von niemandem verhindert werden. Jede Frau kann sich in einer Partei engagieren und dort für einen Listenplatz kandidieren. Jeder Partei steht es frei, so viele Frauen zu nominieren, wie sie will. Sie kann schon heute Listen aufstellen, die zu 50 Prozent aus Frauen bestehen. Es können auch 80, 90 oder 100 Prozent sein. Wenn es eine Form der «Diversity» gibt, die tatsächlich förderwürdig wäre, dann die der politischen Ideen und des Respekts vor Andersdenkenden. Die Verhärtung des Meinungskampfes und der immer schriller werdende Ton rechter wie linker Stammeskrieger bedrohen auch in Deutschland die bürgerliche Gesellschaft. 
Brauchen Frauen wirklich Sondergesetze um voranzukommen?

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Kommentare 9
  1. Daniela Becker
    Daniela Becker · vor fast 6 Jahre

    Ich frag mal umgekehrt: Welche Erfolge im Bereich der Gleichberechtigung konnten in Deutschland bislang ohne gesetzlichen Zwang erzielt werden?

    1. Torsten Schubert
      Torsten Schubert · vor fast 6 Jahre

      Mir ist schon klar, dass dieser Kommentar eine Diskussion auslöst. Aus meiner Sicht gilt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948. Eine Grundmaxime der Menschenrechte ist die Universalität, das heißt, jeder Mensch hat ein Anspruch auf die gleichen Rechte unabhängig von Rasse, Herkunft, sozialem Status, Geschlecht oder anderen Eigenschaften. Das sehen auch Frauenrechtsorganisationen nicht anders. So betrachtet, haben Frauen alle Chancen. Aber wie jeder Mensch, müssen sie diese Chancen nutzen und sich ihren Platz erkämpfen. In der Politik eben durch Wahl. Je mehr Frauen sich politisch in Parteien engagieren, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass auch viele von ihnen gewählt werden. Immerhin haben wir eine Bundeskanzlerin. Dennoch gibt es in den Parteien weniger Frauen als Männer. Das lässt sich gesetzlich nicht ändern. Diesen wenigen Frauen jetzt per Gesetz mehr Chancen zuzugestehen, verstößt meines Erachtens gegen die Grundmaxime der Menschenrechte auf Chancengleichheit für alle. Und ganz ehrlich: Das haben Frauen wirklich nicht nötig. Denn viele Frauen, die sich politisch engagieren, leisten hervorragende Arbeit. Ich glaube nicht, dass ihnen damit gedient ist, wenn ihnen zukünftig der Makel anhaftet, nur deshalb ein Mandat zu bekommen, weil sie aufgestellt werden müssen.

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