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Jetzt also eine verpflichtende Frauenquote für Parteien bei der nächsten Wahl zum Brandenburgischen Landtag 2020. Rechtlich umstritten, doch voll im Zeitgeist. Eine Frage muss allerdings gestellt werden: Ist Frauen damit gedient, wenn sie per Gesetzt bevorzugt behandelt werden oder drückt sich darin nur aus, dass Frauen es trotz aller sinnvollen Förderungen der vergangenen Jahrzehnte nicht allein schaffen, sich als gesellschaftliche Kraft in Wirtschaft und Politik zu etablieren?
Brandenburgs Gesetzgeber untergraben die Idee der Gleichberechtigung, indem sie Politikerinnen eine Präsenz sichern, die deutlich grösser ist als deren Anteil in den Parteien. Warum fördern sie, wenn sie schon dabei sind, nicht auch andere Gruppen per Gesetz, die auf den Wahllisten unterrepräsentiert sind? Menschen mit Migrationshintergrund, zum Beispiel? Oder Unternehmer?
Es ist berechtigt, eine Frauenförderung, wie in Brandenburg beschlossen, kritisch zu hinterfragen. Denn sehr viele Frauen sind intelligent, gut ausgebildet und damit ausreichend für Wirtschaft und Politik qualifiziert. Wenn sie trotzdem nicht in großer Zahl in führenden Gremien vertreten sind, hat das Gründe, die sich nicht per Gesetzt regeln lassen.
Das Paritätsgesetz postuliert Unrecht, wo keines besteht. Es will Zustände erzwingen, die von niemandem verhindert werden. Jede Frau kann sich in einer Partei engagieren und dort für einen Listenplatz kandidieren. Jeder Partei steht es frei, so viele Frauen zu nominieren, wie sie will. Sie kann schon heute Listen aufstellen, die zu 50 Prozent aus Frauen bestehen. Es können auch 80, 90 oder 100 Prozent sein. Wenn es eine Form der «Diversity» gibt, die tatsächlich förderwürdig wäre, dann die der politischen Ideen und des Respekts vor Andersdenkenden. Die Verhärtung des Meinungskampfes und der immer schriller werdende Ton rechter wie linker Stammeskrieger bedrohen auch in Deutschland die bürgerliche Gesellschaft.
Quelle: Marc Felix Serrao Bild: Carsten Thesing /... nzz.ch
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Ich frag mal umgekehrt: Welche Erfolge im Bereich der Gleichberechtigung konnten in Deutschland bislang ohne gesetzlichen Zwang erzielt werden?